Häufige Fragen

Psychisches Leid ist eine starke Beeinträchtigung in den Bereichen Wahrnehmen und Denken, Fühlen und Wollen, Handeln und Sprechen. Ziel einer Psychotherapie ist eine Linderung bzw. Auflösung dieser Beeinträchtigungen. Dies gelingt durch einer genaue Beobachtung dieser seelischen Vorgänge und das Verstehen von Zusammenhängen im Gespräch mit dem Therapeuten. Dabei legen die verschiedenen Therapieschulen ihren Fokus auf verschiedene Themen und arbeiten mit unterschiedlichen Erklärungsmodellen.

Es gibt vier Verfahren, die sogenannten „Richtlinienverfahren“, die als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“ eingestuft wurden und daher von den Krankenkassen finanziert werden. Das sind zum aktuellen Zeitpunkt die Psychoanalyse (oder auch analytische Psychotherapie), die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systematische Therapie.

In der *Psychoanlyse*, welche auf Konzepten von Freud und deren Weiterentwicklung basiert, werden psychische Beschwerden auf zwischenmenschliche Konflikte zurückgeführt, die größtenteils in der Kindheit entstanden sind, nun unbewusst weiterwirken und das aktuelle Erleben beeinflussen. Durch das freie Assoziieren (Äußern von Gedanken) im Liegen sollen unbewusste Inhalte bewusst gemacht und innere Konflikte aufgelöst werden. Der Therapeut fungiert vor allem als wohlwollender, nicht-wertender Zuhörer, der durch vereinzelte gezielte Deutungen zum Nachdenken anregt und Erklärungen ermöglicht. Die Therapie findet 2-3 Mal wöchentlich über 2-3 Jahre statt und kann so 160-300 Sitzungen haben.

Auch die *tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie* basiert auf diesen Konzepten von Freud und deren Weiterentwicklungen. Ein großer Unterschied ist jedoch, dass diese Therapieform mit 50 – 100 Einzelsitzungen und einem Rhythmus von einer Sitzung pro Woche wesentlich kürzer ist. Die Themen sind stärker auf aktuelle Probleme ausgerichtet, an gemeinsam entwickelten Zielen orientiert und der Therapeut greift aktiv in das Gespräch ein.

Die *Verhaltenstherapie* entwickelte sich anhand von Lerntheorien und orientiert sich seither stark an den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Psychologie. Die Entstehung psychischen Leidens wird hier auf verschiedene Einflussfaktoren zurückgeführt. So können sogenannte prädisponierende Faktoren (biologische Gegebenheiten, im zwischenmenschlichen Kontext erworbene ungünstige Verhaltens- und Erlebensmuster) bei Eintreten eines stark belastenden Ereignisses oder länger dauerndem Stress zum Auslösen einer psychischen Erkrankung führen. Mit Hilfe von Gesprächen, in denen Gedanken, Gefühle und Handlungen genau erforscht werden, und mittels konkreter Übungen werden problematische Verhaltensweisen und wenig hilfreiche innere Einstellungen verändert. Die Sitzungen finden 1-2 mal wöchentlich statt mit 24-80 Einzelsitzungen über 1-2 Jahre. Eine Weiterentwicklung der Verhaltenstherapie unter Einbezug von Aspekten der beiden analytischen sowie weiterer Verfahren findet sich in der [Schematherapie](verfahren).

Die *Systemische Therapie* …

Viele Menschen haben Angst, als „psychisch krank“ oder „verrückt“ abgestempelt zu werden. „Krisen und schlechte Tage habe ja jeder einmal – andere kommen doch auch damit zurecht.“ Tatsächlich hat der Mensch enorme Selbstheilungskräfte, so dass viele psychische Belastungen auch ohne professionelle Hilfe durchstanden werden können.

Dennoch finden sich viele Menschen in Situationen wieder, in denen ihr Wohlbefinden über einen längeren Zeitraum so beeinträchtigt ist, dass die Bewältigung des Alltags nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist, das Erleben von Lebensqualität kaum vorhanden ist und es der Person weder allein noch mit Hilfe des sozialen Umfeldes gelingt, diesen Zustand zu verändern. Hier ist es sinnvoll von *psychischen Erkrankungen oder Störungen* zu sprechen, die einer Behandlung bedürfen. Die Entstehung der Symptome ist meist auf das Zusammenwirken verschiedener Faktoren zurückzuführen (biologische Gegebenheiten, lebensgeschichtliche Erfahrung und eine daraus entwickelte Informationsverarbeitung, aktuelle bzw. länger dauernde Belastungsfaktoren).

Diagnosen bieten in diesem Zusammenhang eine erste Orientierung – auch wenn sie letztlich eine individuelle Betrachtung der Krankheitsentwicklung und die Erarbeitung eines individuellen Therapieplanes nicht ersetzen. Beispiele für solche Diagnosen sind Abhängigkeitserkrankungen, Depressionen, Phobien, Agoraphobie, Panikstörung, Generalisierte Angststörung, Zwangsstörung, Zwangshandlungen oder – rituale, Reaktionen auf schwere Belastungen wie die Posttraumatische Belastungsstörung, Somatoforme Störungen, Essstörungen sowie Beschwerden im Rahmen von Autismussprektrumstörungen oder dem Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Störung.

Psychologin/Psychologe: Absolvieren des Psychologiestudium, Möglichkeit in Kliniken, Beratungsstellen oder Firmen zu arbeiten, Anbieten psychologischer Beratung, jedoch keine Behandlungserlaubnis (Approbation), da keine vertiefte Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren

Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut: geschützte Berufsbezeichnung, Voraussetzung ist der Abschluss eines Psychologiestudiums u n d eine mehrjährige anschließende theoretische und praktische Ausbildung mit einer abschließenden staatlichen Prüfung, danach Erhalt der Approbation (staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde)

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: Absolvieren eines Medizinstudiums mit anschließender Facharztausbildung im Bereich Psychiatrie/Neurologie und Psychotherapie, gleiches Angebot wie Psychologische Psychotherapeuten, darüber hinaus jedoch auch Verschreiben von Medikamenten und/oder medizinische Behandlung

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Ausbildung der Ärzte ähnlich dem der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Behandlungsschwerpunkt liegt jedoch auf seelische Erkrankungen mit erheblichen körperlichen Beschwerden wie Essstörungen, Schmerzerkrankungen oder somatoforme Störungen

Heilpraktiker für Psychotherapie (sogenannter Kleiner Heilpraktiker): Ausbildung zum Heilpraktiker (hier ist ein Studium nicht Vorraussetzung!) mit Prüfung bei der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, beschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie, die Ausbildung unterliegt nicht der staatlichen Kontrolle, mit einem abgeschlossenen Psychologiestudium kann man sich ebenfalls diesen Zusatztitel geben, im Vergleich mit den Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten handelt es sich hier um eine w e s e n t l i c h kürzere und weniger intensive Ausbildung

In erster Linie geht es darum, Sie bei Ihren Zielen zu unterstützen und Ihr seelisches Leiden zu lindern. Dabei ist in einer Verhaltenstherapie die Z u s a m m e n arbeit besonders wichtig. Es geht also nicht darum, dass der Therapeut/die Therapeutin Sie „durchanalysiert“, sondern dass Sie selber aufgrund eigener Beobachtungen und Reflexionen ein besseres Verständnis für Ihre Reaktionen entwickeln. Dabei werden auch unangenehme oder beängstigende Themen angeschnitten. Hier ist es ein Zeichen guter Zusammenarbeit, wenn einerseits der Therapeut möglichst viele verbale aber auch nonverbale Zeichen z.B. einer Überforderung wahrnimmt und anspricht und anderseits auch der Patient eigene Bedenken, Verunsicherungen, Grenzen etc. mitteilt.

Doch jede Therapie bringt auch unerwünschte Effekte mit sich. So führt die intensive Auseinandersetzung mit sich selbst häufig zu einer vorübergehenden Verstärkung der Symptome. Auch wird der therapeutische Prozess von Höhen und Tiefen begleitet, was zusätzliche Anstrengungen erfordert. Veränderungen bei sich können auch zu Veränderungen in der Umgebung führen und z.B zwischenmenschliche, bisher unterschwellige Konflikte offener zutage treten lassen.

Aus versorgungspolitischen Gründen gibt es eine festgelegte Anzahl von Psychotherapeuten, die – wie auch niedergelassene Ärzte – direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Diese Anzahl wurde an Bedarfszahlen orientiert, die aktuell nicht mehr den Bedarf an Psychotherapie widerspiegelt. Das heisst, die kassenzugelassenen Psychotherapeuten sind überlaufen.

Privat niedergelassene Psychotherapeuten haben die gleiche Ausbildung, jedoch noch keinen solchen Kassensitz. Sie können privat Versicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte behandeln sowie in Ausnahmefällen gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren.