

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage!
Ankommen dürfen und ernst genommen werden – gemeinsam zurückblicken und verstehen – vorausschauen und Neues wagen. Das sind wichtige Schritte einer Psychotherapie und hilfreich bei der Behandlung von Depressionen, Ängsten, Zwängen, Beeinträchtigungen nach belastenden Ereignissen, Missbrauch von Alkohol/Drogen/Medikamenten, Belastungen im Zusammenhang mit körperlichen Beschwerden, Essstörungen und mehr.
Doch auch bei allgemeinen zwischenmenschlichen Problemen oder Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung, im Beruf, im Familienleben oder der Freizeitgestaltung können therapeutische Methoden und ein unvoreingenommener Blick von „außen“ nützlich sein. Die meisten Menschen warten viel zu lange, bevor sie sich Hilfe holen.
Ich möchte Sie daher einladen, sich auf den folgenden Seiten einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise und den Rahmenbedingungen zu verschaffen. Sollten diese Ihnen zusagen oder noch weitere Fragen auftauchen, scheuen Sie sich nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Verfahren
Verhaltenstherapie:
Die Verhaltenstherapie entstand in der Mitte des 20. Jahrhunderts und wird seither auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Psychologie und Medizin weiterentwickelt. Im Gegenzug zur Psychoanalyse nach Freud konzentrierten sich die Verhaltenstherapeuten anfangs auf die Veränderung sichtbaren Verhaltens. Bereits ab den 60er Jahren wurden jedoch innere Abläufe wie Gedanken und Vorstellungsbilder und ab den 90er Jahren Gefühle, der biografische Kontext und die therapeutische Beziehung stärker in die Arbeit mit einbezogen. Somit hat die moderne Verhaltenstherapie - als deren Vertreterin ich mich sehe – einen ganzheitlichen Blick auf das Wechselspiel zwischen Verhalten, Gedanken und Gefühlen.
In der Therapie wird gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten ein Verständnis für die Entstehung der Probleme und Aufrechterhaltung im aktuellen Lebenszusammenhang entwickelt. Dadurch eröffnen sich neue Perspektiven und Änderungsmöglichkeiten. Diese werden in konkreten Handlungen zwischen den Therapiesitzungen immer wieder erprobt. Die Patientin/ der Patient ist bei allem aktiver Partner, der mit Hilfe der verlässlichen Begleitung der Therapeutin die Behandlung nachvollzieht und mitgestaltet. Dabei geht es nicht nur um „sichtbares“ Verhalten, sondern auch um das Herausarbeiten und In-Frage-Stellen eigener Grundeinstellungen. Die integrative Herangehensweise bietet dafür vielfältige spezifische wie auch allgemeine Methoden.
Schematherapie:
Die Schematherapie verbindet nun verhaltenstherapeutische Ansätze und Methoden mit Ideen und Techniken anderer Therapierichtungen wie der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Gesprächspsychotherapie, dem Psychodrama und der Gestalttherapie. Ein besonderer Fokus liegt auf den Gefühlen. Schematherapie soll helfen, sich selbst und eigene Gefühle besser zu verstehen und zwar vor allem dort, wo wiederkehrende Erlebensmuster die eigentlichen Ziele blockieren. Dabei wird davon ausgegangen, das eine Kindheit nicht perfekt laufen muss, um sich angemessen entwickeln zu können. Wenn jedoch zentrale Bedürfnisse des Kindes (wie z.B. Bedürfnis nach Bindung, Autonomie, Akzeptanz) durch ein „zu wenig“ aber auch „zu viel“ frustriert werden, wird die Entwicklung in diesem Bereich gehemmt. Das Kind reagiert mit einer von drei Bewältigungsstrategien: Freeze, Flight or Fight, die man mit sich fügen, vermeiden oder überkompensieren übersetzen kann. Da die eigentlichen frustrierten Bedürfnisse unbefriedigt bleiben, bilden sich schließlich starre Erlebens- und Verhaltensmuster – die sogenannten Schemata – heraus und führen im Erwachsenenalter zu den immer wiederkehrenden Problemen.
Innerhalb der Therapie sollen nun diese frustrierten Grundbedürfnisse, die dazugehörigen Schemata und Bewältigungsstrategien identifizierte und überprüft werden, um letztliche Wege zu finden, um die eigentlichen Bedürfnisse angemessener zu befriedigen. Patienten schätzen diese Arbeitsweise oft sehr, weil sie das Gefühl haben, damit am „eigentlichen Kern“ ihrer Probleme zu arbeiten, und zwar in einer Art und Weise, die sehr gut verständlich und nachvollziehbar ist.
Ablauf
Terminvereinbarung
Per Telefon oder e-mail können Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. An Werktagen versuche ich, mich innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden zurückmelden.
Erstgespräch und Probatorische Sitzungen
Im ersten Kontakt kläre ich, welche Schwierigkeiten und Vorstellungen Sie mitbringen und anschließend ob und welches Behandlungsangebot ich Ihnen machen kann. Sie hingegen sollten für sich die folgenden Fragen klären: Kann ich mir vorstellen, mit der Therapeutin längerfristig zusammenzuarbeiten? Könnte ich mir vorstellen, ihr Wichtiges aus meinem Leben anzuvertrauen? Habe ich den Eindruck, dass sie für meine Schwierigkeiten Hilfe anbieten kann? Nach einer gemeinsamen Entscheidung für eine Zusammenarbeit folgen in 4 weiteren sogenannten Probatorischen Sitzungen eine ausführliche Diagnostik zu den vorhandenen Symptomen und die Erfassung der Krankheitsgeschichte (Anamnese) unter Einbezug wichtiger Einflussfaktoren aus Ihrer Lebensgeschichte. Zusammen werden erreichbare konkrete Therapieziele erarbeitet und ein erster individueller Behandlungsplan entwickelt. Die Rahmenbedingungen werden in einem Therapievertrag festgelegt.
Therapie
Die eigentliche Therapie findet als Einzeltherapie an regelmäßigen vorher vereinbarten Terminen einmal bis zweimal wöchentlich für 50 Minuten statt. Bei Bedarf können auch Doppelsitzungen durchgeführt und zeitweilig Bezugspersonen mit einbezogen werden. Eine Kurzzeittherapie hat einen Umfang von 25 Sitzungen, diese können gegebenenfalls auf 45 bis maximal 80 Sitzungen verlängert werden. Dabei werden alle Angaben ihrerseits stets streng vertraulich behandelt. Psychologische Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.
Thérapie en français
C'est dans la langue maternelle qu'on a vecu les expériences du passé et ceux-ci ont souvent une grande influence sur notre attitude envers la vie et notre comportement d'aujourd'hui. De pouvoir raconter dans la langue maternelle facilite l'accès aux émotions et aux pensées liées aux expériences aussi comme la compréhension de ses difficultés et le processus de changement.
Proposer des séances en français signifie pour moi de lier le travail avec un plaisir. Ayant vecu plus d'un an en France et ayant parlé le français regulièremment pendant quelques années je me debrouille encore assez bien même si je ne parle pas parfaitemment. Par contre je comprend encore la plupart et pour les patients il est d'avantage de pouvoir s'exprimer dans leur propre langue.
La Psychothérapie comportementale
La psychothérapie comportementale s'est établi a partir du milieu de xxe siècle et depuis elle continue à se developper sur la base des conaissances scientifiques de la psychologie et de la médecine. Contrairement à la psychoanalyse de Freud ces thérapeutes se sont au début seulement occupé du comportement visible. A partir des années 60 des pensées individuelles étaient plus integrés dans le traitement. Et a partir des années 90 des émotions, le contexte biographique et la relation entre patient et thérapeut sont entré au thérapie. La thérapie comportementale d'aujourd'hui a une vue globale sur tous ces facteurs et utilise des différentes méthodes pour initialiser une changement.
La rémunération
Les honoraires se sont orienté selon Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP analogue à la Gebührenordnung für Ärzte. Un tableau détaille vous trouvez ici.
Pour faire une demande à l'assurance maladie que celle-ci rembourse les dépenses pour la thérapie vous avez besoin de:
- une lettre de demand
- justification de medecin qu'un traitement psychothérapeutique est necessair et urgent
- une liste que vous n'avez par trouvé un thérapeut conventionné (et parlant le francais), une liste vous trouvez ici.
Si vous avez des questions ou vous souhaitez un rendez-vous n'hésitez pas de me contacter.
Beratung
Probleme oder Unzufriedenheit in der Familie, in der Ausbildung, im Beruf oder bei der täglichen Lebensführung können sehr belasten ohne eine psychische Krankheit im Sinne der Psychotherapierichtlinien zu verursachen. Auch hier kann psychologisches Wissen hilfreich sein, um Probleme zu identifizieren, Ziele zu konkretisieren und bei der Entwicklung und Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten zu unterstützen. Anders als in einer Psychotherapie werden dann die Beratungsgespräche je nach Bedarf in Anzahl und Abstand flexibel vereinbart.
Häufige Themen sind: Private Lebenskrisen, Trauerreaktionen, Partnerschaftsprobleme, Schwierigkeiten in der Erziehung, Probleme mit dem Selbstwertgefühl, Wahrnehmung und Befriedigung eigener Bedürfnisse, Arbeitsüberlastung/Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz, Entwicklung effektiver Lernstrategien/Prüfungsvorbereitung, Verbesserung des Zeitmanagements.
Therapieverständnis
Jeder von uns bringt von Geburt an sein eigenes Temperament und spezifische körperliche Gegebenheiten mit. Im Wechselspiel mit unserer Umgebung entwickeln wir in einem lebenslangen Lernprozess ganz eigene typische Verhaltens-, Gefühls- und Denkmuster. Ein Teil dieser ursprünglich hilfreichen Muster können jedoch in Phasen der Veränderung gegen unsere eigentlichen Lebensziele wirken und zu einer starken Selbstverunsicherung führen. Nicht selten kommt es dann zu einer Entwicklung von psychischen Symptomen wie z.B. Ängsten, Zwängen oder Depressionen und einer vereinfachten Sicht auf sich und seine Umwelt (gut/schlecht, sicher/unsicher, erfolgreich/erfolglos).
Ich sehe es als meine Aufgabe, meinem Gegenüber mit Offenheit zu begegnen und in seinem Leiden ernst zu nehmen. Ich begleite Sie dabei, durch Fragen aber auch gezielte Übungen, Ihre Verhaltens-, Gefühls- und Denkmuster besser verstehen zu lernen. Durch differenzierte Betrachtungen eröffnen sich neue Perspektiven und bieten die Möglichkeit, eingefahrene Muster zu verändern. Dabei gibt es keine vorgefertigten Lösungen, sondern Raum für eigene Einsichten und eigene Strategien, die sich in Ihrem Alltag bewähren sollen.
Werdegang
Weiterbildung in Schematherapie
Studientherapeutin an der Institutsambulanz der International Psychoanalytic University Berlin
Tätigkeit in eigener Psychotherapeutischer Praxis
Abschluss der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin im Bereich Verhaltenstherapie (geschützte Berufsbezeichnung nach PsychThG vom 01.01.1999) mit Approbation, Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Berlin und Eintrag ins Arztregister
Psychotherapeutische Ambulanz der Berliner Akademie für Psychotherapie
Spektrum GmbH – Berufliche Rehabilitation
Akutpsychiatrische Station der St. Hedwig Kliniken (Schwerpunkt Sucht und Borderline)
Akutpsychiatrische Station sowie Tagesstation der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Charité Campus Mitte
Adaptionshaus Buckow des Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. (Suchthilfe)
Studium der Psychologie mit Abschluss zur Diplom-Psychologin, Diplomarbeit innerhalb des Forschungsprojekts „Kognitive Verhaltenstherapie bei Generalisierten Angsterkrankungen“, Mitwirkung an Gruppentherapien mit Kindern und Jugendlichen im „Pferdeprojekt“ der Freien Universität Berlin
Gesetzliche Krankenversicherung
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP analog der Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Honorarübersicht finden Sie hier.
Kostenerstattungsverfahren für Gesetzlich Versicherte
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig und in zumutbarer Entfernung für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage und sind dem Versicherten für eine selbst beschaffte Leistung (z.B. die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis) Kosten entstanden, muss die Kasse Ausgaben erstatten (§13 Absatz 3 SGB V). Psychotherapien werden jedoch nur dann erstattet, wenn der Therapeut/die Therapeutin die Approbation und eine Nummer im Arztregister vorweisen kann sowie mit einem der anerkannten Richtlinienverfahren behandelt. Diese Vorraussetzungen sind auf meiner Seite erfüllt.
Um sicher zu gehen, dass die Kosten wirklich übernommen werden, sind folgende Schritte notwenig:
Fragen Sie bei mindestens fünf bis zehn kassenärztlich niedergelassenen Therapeuten nach einem freien Therapieplatz und dokumentieren Sie alle Kontakte (Datum und Uhrzeit der Anfrage – Name und Adresse des Therapeuten/der Therapeutin – keine Antwort/Absage/Dauer einer angegebenen Wartezeit). Nutzen Sie dafür die Therapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung. Wartezeiten länger als 6 Wochen (in Einzelfällen länger als 3 Monate) und Wegezeiten länger als ca. 45 Minuten gelten als unzumutbar.
Sollten Sie in zeitlicher und räumlicher Nähe einen Platz erhalten, empfehle ich Ihnen, diesen in Anspruch zu nehmen. Wenn nicht, nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Rufen Sie außerdem die Sachbearbeiterin Ihrer Krankenkasse an und teilen Ihr mit, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten gefunden haben und erfragen Sie sicherheitshalber noch einmal, welche Unterlagen für die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens notwendig sind.
In einem gemeinsamen Erstgespräch mache ich mir ein Bild von Ihren Beschwerden. Sie Ihrerseits haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und für sich zu entscheiden, ob Sie mit mir zusammen an Ihren Problemen arbeiten wollen. Außerdem gebe ich Ihnen eine Übersicht der üblicherweise nötigen Unterlagen sowie Vordrucke für die Beantragung bei der Kasse und die Angaben vom Arzt.
Mit den mitgegebenen Unterlagen gehen Sie zu Ihrem behandelnden Hausarzt oder Psychiater. Dieser muss eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ ausstellen und in einem Konsiliarbericht Angaben über therapierelevante körperliche Beschwerden und eine möglicherweise notwendige ärztliche Mitbehandlung machen.
Entscheiden wir uns gemeinsam für eine Zusammenarbeit, beantrage ich die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse, wenn alle nötigen Unterlagen
- Ihr Anschreiben
- Protokoll über vergebliche Therapieplatzsuche bei Vertragspsychotherapeuten
- Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt
- meine Angaben: sofortiger freier Therapieplatz, Approbation, Arztregistereintrag, Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren)
vorhanden sind.
Ihre Krankenkasse ist laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Wochen zu Ihrem Antrag zu äußern, ansonsten gilt dieser als genehmigt. Lehnt Ihre Krankenkasse den Antrag ab, lohnt es sich auf jeden Fall, mit Verweis auf die Gesetzeslage (§13 SGB V, höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts für eine notwendige Heilbehandlung (BSG Az: 6RKa 15/97)) schriftlich Widerspruch bei der Kasse einzulegen. Siehe dazu auch die Stellungnahme der Bundesregierung, die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer und den Artikel zur Kostenerstattung des Psychotherapeutenjournals 2/2004, S. 194-195
Genehmigt die Krankenkasse die Behandlung, werden die Kosten gemäß dem EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab)
Doch auch bei allgemeinen zwischenmenschlichen Problemen oder Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung im Beruf, im Familienleben oder der Freizeitgestaltung können therapeutische Methoden und ein unvoreingenommener Blick von „außen“ nützlich sein. Die meisten Menschen warten viel zu lange, bevor sie sich Hilfe holen. über Sie abgerechnet. Das heisst, ich stelle die Rechnung an Sie. Diese muss bei der Kasse eingereicht werden und wird dann erstattet. Unterschreiben Sie jedoch eine Abtrittserklärung, ist es in den meisten Fällen auch möglich, das Honorar direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.
Private Krankenversicherung und weitere
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP analog der Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Honorarübersicht finden Sie hier
Fast alle Privaten Krankenkassen übernehmen psychotherapeutische Leistungen. Der Umfang dieser Leistungen wie auch die Beantragung variieren jedoch zwischen den Kassen. Bitte klären Sie daher zuerst, ob und welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und welche Unterlagen für eine Beantragung notwendig sind.
Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskatalogs der Beihilfe. Auch hier variieren jedoch Umfang der Kostenübernahme und Form der Beantragung, da viele Beihilfeberechtigte zusätzlich privat versichert sind. Bitte klären Sie vorab, welche Kosten von dem jeweiligen Kostenträger übernommen werden und welche Angaben für eine Beantragung der Psychotherapie notwendig sind.
Wenn infolge eines Arbeitsunfalls oder im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit eine psychische Erkrankung wie z.B. eine Traumatisierung auftritt, übernehmen die Berufsgenossenschaften und die Gesetzliche Unfallversicherung die Therapiekosten (SGB VII). Handelt es sich um Maßnahmen zur Rehabilitation, also zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit z.B. infolge von chronischen Erkrankungen oder nach schweren akuten Erkrankungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten (SGB VI). Meist stationär durchgeführt, spricht jedoch auch nichts gegen eine ambulante Behandlung bei einem Psychotherapeuten. Bitte klären Sie jedoch vorab mit der jeweiligen Sachbearbeiterin, wer in ihrem Fall für die Kosten zuständig ist, welche Kosten übernommen werden und welche Angaben für eine Beantragung der Psychotherapie notwendig ist.
Freie Heilfürsorgen: Seit dem 16. September 2013 ist eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Kraft, welche festlegt, dass Soldaten der Bundeswehr nach Überweisung vom Truppenarzt und Vorlage des Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) die fünf Probatorischen Sitzungen bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin in Anspruch nehmen dürfen. Nach einer Entscheidung für eine Psychotherapie, werden dem Truppenarzt Diagnose und Therapieziel mitgeteilt. Dieser kann daraufhin einen Behandlungsausweis (Kostenübernahme) ausstellen.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Angebot als SelbstzahlerIn in Anspruch zu nehmen. Eine detaillierte Honorarübersicht finden Sie hier
Honorarübersicht
Auszug aus der Gebührenordnung (GOP) der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Stand: März 2013
GOP-Ziffer | Beschreibung | Faktor | Betrag |
---|---|---|---|
870 | Verhaltenstherapie: Einzelbehandlung / Psychologisches Beratungsgespräch; 50 Minuten | 2,3 | 100,56 |
860 | Erhebung biografische Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung | 2,3 | 123,33 |
808 | Einleitung oder Verlängerung der Verhaltenstherapie | 2,3 | 53,61 |
856 | Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Erhebungntwicklungstests mit schriftlicher Aufzeichnung | 1,8 | 37,87 |
857 | Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen, insgesamt. | 1,8 | 12,17 |
Selbst- zahler | Verhaltenstherapie: Einzelbehandlung / Psychologisches Beratungsgespräch; 50 Minuten | 2,1 | 91,82 |
Häufige Fragen
- Was ist Psychotherapie?
- Was sind psychische Erkrankungen?
- Worin unterscheiden sich ein Psychologe, ein Psychotherapeut, ein Facharzt für Psychotherapie und ein Heilpraktiker?
- Ich habe Angst, dass Psychotherapie mit mir etwas macht, was ich nicht möchte. Sind diese Befürchtungen berechtigt?
- Was ist der Unterschied zwischen einem kassenzugelassenen und nicht-kassenzugelassenen Psychotherapeuten?
Was ist Psychotherapie?
Psyche bedeutet auf Altgriechisch „Atem, Hauch“, kann aber auch mit dem Begriff Seele übersetzt werden. Seelische Erscheinungen sind alle Lebensäußerungen wie Wahrnehmen und Denken, Gefühl und Wille, Handeln und Sprechen. Psychisches oder Seelisches Leid ist also eine starke Beeinträchtigung in einem oder mehreren dieser Bereiche. Ziel einer Psychotherapie ist eine Linderung bzw. Auflösung dieser Beeinträchtigungen. Dies gelingt durch genaue Beobachtung seiner seelischen Vorgänge wie Denken, Fühlen, Handeln und das Verstehen von Zusammenhängen im Gespräch mit dem Therapeuten. Dabei legen die verschiedenen Therapieschulen ihren Fokus auf verschiedene Themen und arbeiten mit unterschiedlichen Erklärungsmodellen.
Es gibt drei Verfahren, die sogenannten „Richtlinienverfahren“, die als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“ eingestuft wurden und daher von den Krankenkassen finanziert werden. Das sind zum aktuellen Zeitpunkt die analytische Psychotherapie = Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
Die analytische Psychotherapie (=Psychoanalyse) basiert auf Konzepten von Freud und deren Weiterentwicklungen. Psychische Beschwerden werden auf zwischenmenschliche Konflikte zurückgeführt, die größtenteils in der Kindheit entstanden, nun unbewusst weiterwirken und das aktuelle Erleben beeinflussen. Der Patient sitzt dem Therapeuten heute oft gegenüber (das Liegen auf der Couch ist meist nicht mehr üblich) und lässt seinen Gedanken und Assoziationen freien Lauf. Dadurch sollen unbewusste Inhalte bewusst gemacht und innere Konflikte aufgelöst werden. Der Therapeut fungiert vor allem als wohlwollender, nicht-wertender Zuhörer, der durch vereinzelte gezielte Deutungen zum Nachdenken anregt und Erklärungen ermöglicht. Die Therapie findet 2-3 Mal wöchentlich über 2-3 Jahre statt und kann so 160-300 Sitzungen haben.
Auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert wie die Psychoanalyse auf den Konzepten von Freud und deren Weiterentwicklungen. So werden auch hier psychische Beschwerden als unbewusste Bewältigungsversuche angesehen, die auf zwischenmenschliche Konflikte in der Kindheit zurückzuführen sind. Ein großer Unterschied ist jedoch, dass diese Therapieform mit 50 – 100 Einzelsitzungen und einem Rhythmus von einer Sitzung pro Woche wesentlich kürzer ist. Die Themen sind stärker auf aktuelle Probleme ausgerichtet und an gemeinsam entwickelten Zielen orientiert. Der Therapeut greift hier aktiv in das Gespräch ein.
Die Verhaltenstherapie entwickelte sich anhand von Lerntheorien und orientiert sich seither stark an den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Psychologie. Die Entstehung psychischen Leidens wird hier auf verschiedene Einflussfaktoren zurückgeführt. So können sogenannte prädisponierende Faktoren (biologische Faktoren, im zwischenmenschlichen Kontext erworbene ungünstige Verhaltens- und Erlebensmuster) bei Eintreten eines stark belastenden Ereignisses oder länger dauerndem Stress zum Auslösen einer psychischen Erkrankung führen. Mit Hilfe von Gesprächen, in denen Gedanken, Gefühle und Handlungen genau erforscht werden, und mittels konkreter Übungen werden problematische Verhaltensweisen und wenig hilfreiche innere Einstellungen verändert. Die Sitzungen finden 1-2 mal wöchentlich statt mit 25-80 Einzelsitzungen über 1-2 Jahre.
Zwei weitere Therapieverfahren wurden inzwischen „wissenschaftlich anerkannt“, werden jedoch noch nicht von den Krankenkassen finanziert.
Die Gesprächspsychotherapie basiert vor allem auf den Konzepten des amerikanischen Forschers Carl Rogers. Dieser sah das Entstehen psychischer Probleme als Folge einer Diskrepanz zwischen tatsächlichen Erfahrungen und persönlichem Selbstbild. Das Erforschen des eigenen Erlebens des Klienten (Rogers sprach von Klientenzentrierter Psychotherapie) stehen hier im Mittelpunkt der Arbeit und sollen durch ein einfühlendes, wertschätzendes und authentisches Verhalten des Therapeuten unterstützt werden.
Die Systemische Therapie entwickelte sich im Bereich der Familientherapie. Anstelle des Individuums wird hier die Familie/Partnerschaft als System betrachtet, dessen einzelne Mitglieder darin ihre Fähigkeiten entwickeln, aber auch Verhaltensauffälligkeiten zeigen können. Der Betreffende wird dann als Symptomträger des Gesamtsystems betrachtet. Nicht: was läuft innerhalb der Person ungünstig, sondern was läuft im System ungünstig. Zentral ist in der Therapie die Untersuchung zwischenmenschliche Kommunikation sowie der Aufbau des Systems mit all seinen Effekten (Hierarchien, Subsysteme, Homöostasen, Feed-back-Mechanismen etc.).
Was sind psychische Erkrankungen?
Viele Menschen haben Angst, als „psychisch krank“, ja als „verrückt“ abgestempelt zu werden. Krisen und schlechte Tage habe ja jeder Mal – andere kommen doch auch damit klar. Tatsächlich hat der Menschen enorme Selbstheilungskräfte, so dass viele schwere Ereignisse und psychische Belastungen auch ohne professionelle Hilfe durchstanden werden können. Dennoch finden sich viele Menschen auch in Situationen wieder, in denen ihre Psyche als Gesamtheit von Gedanken, Gefühlen und Handeln über einen längeren Zeitraum so beeinträchtigt sind, dass die Bewältigung des Alltags nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist, das Erleben von Lebensqualität kaum vorhanden ist und es der Person weder allein noch mit Hilfe des sozialen Umfeldes gelingt, diesen Zustand zu verändern. Hier ist es sinnvoll von psychischen Erkrankungen oder Störungen zu sprechen, die einer Behandlung bedürfen. Die Entstehung solcher Symptome ist meist auf das Zusammenwirken verschiedener Faktoren zurückzuführen (biologische Gegebenheiten, lebensgeschichtliche Erfahrung und eine daraus entwickelte Informationsverarbeitung, aktuelle bzw. längerüberdauernde Belastungsfaktoren). Diagnosen bieten in diesem Zusammenhang eine erste Orientierung – auch wenn sie letztlich eine individuelle Betrachtung der Krankheitsentwicklung und die Erarbeitung eines individuellen Therapieplanes nicht ersetzen. Auch wenn eine Diagnose auf jeden Fall von einem Fachmann gestellt werden sollte, möchte ich hier einen Überblick über die häufigsten psychischen Störungen und ihre Hauptsymptome geben. Diese sind in der "Internationalen Klassifikation von Krankheiten" (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgeführt: Abhängigkeitserkrankungen: Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz (Tabak, Alkohol, illegale Drogen, Medikamente) einzunehmen, eine verminderte Kontrolle über ihren Konsum und sowie fortführender Gebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Für den gleichen gewünschten Effekten werden zunehmend größere Mengen benötigt und manchmal entwickelt sich ein körperliches Entzugssyndrom.
Depressive Störungen: Die betroffene Person leidet unter gedrückter Stimmung und einer Verminderung von Antrieb und Aktivität. Die Fähigkeit sich zu freuen, das Interesse und die Konzentration sind beeinträchtigt. Ausgeprägte Müdigkeit kann nach jeder kleinsten Anstrengung auftreten. Der Schlaf ist meist gestört, der Appetit vermindert. Es kommt zu einem Gewichts- und einem Libidoverlust (Interesse an Sexualität). Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen sind fast immer beeinträchtigt und häufig kommen Schuldgefühle oder Gedanken über die eigene Wertlosigkeit vor. Die gedrückte Stimmung verändert sich von Tag zu Tag über einen längeren Zeitraum wenig und reagiert nicht auf veränderte äußere Umstände.
Phobien: Die Angst wird hier durch eindeutig feststellbare, jedoch eigentlich ungefährliche Situationen hervorgerufen. In der Folge werden diese Situationen typischerweise vermieden oder nur mit Furcht ertragen. Die Befürchtungen des Betreffenden beziehen sich auf Einzelsymptome wie Herzklopfen, Zittern, Mundtrockenheit, Atembeschwerden, Schwächegefühl und Schwindel, häufig verbunden mit Ängsten vor dem Sterben, Kontrollverlust oder dem Gefühl, wahnsinnig zu werden. Allein die Vorstellung, dass die phobische Situation eintreten könnte, erzeugt meist schon Erwartungsangst. Bei der Agoraphobie beziehen sich die Ängste auf das Verlassen des Hauses, das Betreten von Geschäften, das Aufhalten in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen sowie das alleine Reisen mit Bus, Bahn oder Flugzeug. Bei der sozialen Phobie bezieht sich die Furcht auf die prüfende Betrachtung durch andere Menschen, z.B. beim Sprechen oder Essen in der Öffentlichkeit oder der Teilnahme in kleinen Gruppen wie Parties, Konferenzen etc. Sie kann sich in Beschwerden wie Erröten, Händezittern, Übelkeit oder Drang zum Wasserlassen äußern. Spezifische Phobien beziehen sich auf konkrete Situationen wie Nähe zu bestimmten Tieren, Höhen, Donner, Dunkelheit, Flugzeugfliegen, Benutzung öffentlicher Toiletten, Zahnarztbesuche, Blut u.a.
Panikstörung: Das wesentliche Kennzeichen sind wiederkehrende schwere Angstattacken, die sich nicht auf eine konkrete Situation beschränken und daher nicht vorhersehbar sind. Wie bei den anderen Angsterkrankungen zählen zu den wesentlichen Symptomen plötzlich auftretendes Herzklopfen, Brustschmerzen, Erstickungsgefühle, Schwindel und Entfremdungsgefühle. Oft entsteht zusätzlich die Furcht zu Sterben, vor Kontrollverlust oder die Angst, wahnsinnig zu werden.
Generalisierte Angststörung: Das wesentliche Symptom ist eine generalisierte und anhaltende Angst. Sie ist nicht auf bestimmte Umgebungsbedingungen beschränkt und äußert sich in ständigem Sorgen und körperlichen Symptomen wie Nervosität, Zittern, Muskelspannung, Schwitzen, Benommenheit, Herzklopfen, Schwindelgefühl oder Oberbauchbeschwerden. Häufig wird die Befürchtung geäußert, dass der Betreffende oder ein naher Angehöriger demnächst erkranken oder einen Unfall haben könnte.
Zwangsstörung: Zwangsgedanken können Ideen, Vorstellungen oder Impulse sein, die den Betreffenden in ständiger Wiederholung in immer gleicher Form beschäftigen, meist quälend sind und gegen die erfolglos Widerstand geleistet wurde. Zwangshandlungen oder – rituale sind entsprechend sich ständig in gleicher Form wiederholende Tätigkeiten, die weder angenehm sind noch eine nützliche Aufgabe erfüllen. Meist dienen sie der Vorbeugung gegen ein bedrohliches, aber objektiv unwahrscheinliches, Ereignis (z.B übermäßiges Händewaschen gegen Ansteckungsgefahr). Das Verhalten wird als ineffektiv erlebt, ein Unterdrücken dieser Zwangshandlungen führt jedoch oft zu großer Angst.
Reaktionen auf schwere Belastungen: Hier handelt es sich um Anpassungsstörungen bei schwerer Belastung (z.B. Naturkatastrophen, Gewalterfahrungen) oder kontinuierlicher Belastung (z.B. Emigration, aber auch Elternschaft, sozialer Abstieg, Trennungserlebnisse), die erfolgreiche Bewältigungsstrategien behindern und aus diesem Grund zu einer Störung der sozialen Funktionsfähigkeit führen. Die psychischen Symptome sind die direkte Folge der Belastungsereignisse und wären ohne diese nicht aufgetreten. Sie können von Rückzug, Desorientierung, Aggressionen, Verzweiflung, depressiver Stimmung bis hin zu Alpträumen, lebendigen sich aufdrängenden Erinnerungen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie erhöhte Schreckhaftigkeit reichen.
Somatoforme Störungen: Die Betroffenen berichten immer wieder von körperlichen Beschwerden mit dem Wunsch nach medizinischer Untersuchung. Meist haben sie jedoch bereits viele Arztkontakte hinter sich, die ergebnislos blieben bzw. in während dieser eine körperliche Ursache ausschlossen wurde. In manchen Fällen ist eine körperliche Erkrankungen eindeutig feststellbar, führt jedoch zu übermäßigem Leiden und übermäßiger innerer Beteiligung beim Betroffenen.
Essstörungen: Von Magersucht bzw. Anorexia nervosa spricht man bei einem absichtlich selbst herbeigeführten und/oder aufrechterhaltenen Gewichtsverlust (Body Mass Indes < 17,5 und errechnet sich aus Körpergewicht in kg : (Körpergröße in m)2 ). Die Betroffenen zeigen eine übermäßige Angst, „zu fett“ zu sein und legen für sich eine sehr niedrige Gewichtsschwelle fest. Diese wird durch eingeschränkte Nahrungsaufnahme, übertriebene körperliche Aktivität, selbstinduziertes Erbrechen oder Nutzung von Medikamenten herbeigeführt und führt in der Folge zu körperlichen Störungen wie Ausbleiben der Monatsblutung (außer bei Pilleneinnahme), Herz-Kreislauf-Störungen, Schäden im Magen-Darm-Trakt, Elektrolytstörungen und kann lebensbedrohlich sein! Ganz ähnlich zeigt sich die Bulimia nervosa, deren Unterschied jedoch in einem meist normalen, Gewicht liegt und von einem Wechsel von Essattacken und darauffolgendem selbst herbeigeführtem Gewichtsverlust durch Erbrechen, Medikamentengebrauch oder Hungerperioden geprägt ist. Hier entstehen körperliche Schäden vor allem im Bereich der Zähne und des Mund-Rachen-Raumes, der körperliche Zustand ist jedoch in der Regel nicht lebensbedrohlich.
Worin unterscheiden sich ein Psychologe, ein Psychotherapeut, ein Facharzt für Psychotherapie und ein Heilpraktiker?
Psychologe: Psychologen haben ein wissenschaftliches Psychologiestudium absolviert und können damit in Kliniken, Beratungsstellen oder Firmen arbeiten. Sie können auch psychologische Beratung anbieten, haben jedoch keine Behandlungserlaubnis (Approbation), da sie mit dem Psychologiestudium noch keine vertiefende Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren haben.
Psychologischer Psychotherapeut: Die Bezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Voraussetzung für das Führen dieser Berufsbezeichnung ist der Abschluss eines Psychologiestudiums sowie eine mehrjährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung mit einer abschließenden staatlichen Prüfung. Mit der anschließenden Erteilung der Approbation erhält der "Psychologische Psychotherapeut" die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde. Der Zusatz „Schwerpunkt in …“ bezieht sich auf das jeweilige Psychotherapieverfahren. Für eine kontinuierliche Qualitätssicherung sind Psychotherapeuten verpflichtet, an Supervisionen (fachlicher Austausch mit einem zum Supervisior ausgebildeten Kollegen), Intervisionen (fachlicher Austausch mit Kollegen) wie auch an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen.
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: Diese Personen haben ein Medizinstudium absolviert und anschließend ihre Facharztausbildung im Bereich Psychiatrie/Neurologie und Psychotherapie gemacht. Sie können das gleiche Angebot wie Psychologische Psychotherapeuten machen, darüber hinaus jedoch auch Medikamente verschreiben oder ihre Behandlung eher auf die medizinische Seite ausrichten. Diese Bezeichnung löst den früheren Titel des Facharztes für Psychiatrie und den des "Nervenarztes" (kombinierte Facharztausbildung aus Psychiatrie und Neurologie) ab, da inzwischen eine Psychotherapieausbildung in diesem Bereich für alle Ärzte verpflichtend ist.
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Hier ist die Ausbildung der Ärzte ähnlich dem der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Behandlungsschwerpunkt liegt jedoch auf seelische Erkrankungen mit erheblichen körperlichen Beschwerden wie bei Essstörungen oder Schmerzerkrankungen.
Heilpraktiker für Psychotherapie (sogenannter Kleiner Heilpraktiker): Diese Personen haben eine Ausbildung zum Heilpraktiker absolviert (hier ist ein akademisches Studium nicht Vorraussetzung) und eine Prüfung bei der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden abgelegt und erhalten dann die beschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie. Die Ausbildung unterliegt nicht der staatlichen Kontrolle, daher werden Angebote von Heilpraktikern meist nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Mit einem abgeschlossenen Psychologiestudium kann man sich ebenfalls diesen Zusatztitel erwerben. Im Vergleich mit den Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten handelt es sich hier um eine wesentlich kürzere und weniger intensive Ausbildung.
Ich habe Angst, das Psychotherapie mit mir etwas macht, was ich nicht möchte. Sind diese Befürchtungen berechtigt?
In erster Linie geht es darum, Sie bei Ihren Zielen zu unterstützen und Ihr seelisches Leiden zu lindern. Dabei ist in einer Verhaltenstherapie die Z u s a m m e n arbeit besonders wichtig. Der Therapieprozess ist weitestgehend nachvollziehbar und Behandlungsschritte werden nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt. Es geht also nicht darum, dass der Therapeut/die Therapeutin Sie durchanalysiert, sondern dass Sie selber aufgrund eigener Beobachtungen und Reflexionen ein besseres Verständnis für Ihre Reaktionen entwickeln. Dabei werden auch unangenehme oder beängstigende Themen angeschnitten. Hier ist es ein Zeichen guter Zusammenarbeit, wenn einerseits der Therapeut möglichst viele verbale aber auch nonverbale Zeichen z.B. einer Überforderung wahrnimmt und anspricht und anderseits auch der Patient eigene Bedenken, Verunsicherungen, Grenzen etc. mitteilt.
Doch jede Therapie bringt auch unerwünschte Effekte mit sich. So führt die intensive Auseinandersetzung mit sich selbst häufig zu einer vorübergehenden Verstärkung der Symptome. Auch wird der therapeutische Prozess von Höhen und Tiefen begleitet, was zusätzliche Anstrengungen erfordert. Veränderungen bei sich könne auch zu Veränderungen in der Umgebung führen und z.B zwischenmenschliche, bisher unterschwellige Konflikte offener zutage treten lassen.
Was ist der Unterschied zwischen einem kassenzugelassenen und nicht-kassenzugelassenen Psychotherapeuten?
Aus versorgungspolitischen Gründen gibt es eine festgelegte Anzahl von Psychotherapeuten, die – wie auch niedergelassene Ärzte – direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Diese Anzahl wurde an Bedarfszahlen orientiert, die aktuell nicht mehr den Bedarf an Psychotherapie widerspiegelt. Das heisst, die kassenzugelassenen Psychotherapeuten sind überlaufen und die Wartezeiten häufig länger als 3-6 Monate. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich auch bei einem nicht-kassenzugelassenen, also privat niedergelassenen Psychotherapeuten behandeln zu lassen und das Geld von Gesetzlichen Krankenkassen zurückerstattet zu bekommen. Genaueres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Kosten“.
Kontakt
Katharina Heldt-Erche
Rodenbergstr. 6
10439 Berlin (Prenzlauer-Berg)
030/ 45 03 76 87
5 Minuten vom S- und U-Bhf Schönhauser Allee (S-Bahn, U-Bahn, Tram)
Bitte denken Sie daran, dass e-mail prinzipiell kein sicheres Medium ist und daher nicht geeignet, um vertrauliche Daten auszutauschen.
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Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Praxis Katharina Heldt-Erche
Rodenbergstr. 6
10439 Berlin (Prenzlauer-Berg)
Deutschland
Tel.: +49 – (0) 30 – 45 03 76 87
E-Mail: info@heldt-erche.de
Website: www.heldt-erche.de
Allgemeines zur Datenverarbeitung
Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Folgende Daten werden hierbei erhoben:
- Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
- Das Betriebssystem des Nutzers
- Den Internet-Service-Provider des Nutzers
- Die IP-Adresse des Nutzers
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
- Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Zweck der Datenverarbeitung
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.
Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
Verwendung von Cookies
Unsere Webseite verwendet keine Cookies. Es werden daher auch keine Daten erhoben oder gespeichert.
Newsletter
Unsere Webseite bietet keinen Newsletter an. Es werden daher auch keine Daten erhoben oder gespeichert.
Registrierung
Auf unserer Webseite besteht keine Möglichkeit oder Notwendigkeit zur Registrierung. Es werden daher auch keine Daten erhoben oder gespeichert.
Kontaktformular und E-Mail-Kontakt
Auf unserer Internetseite ist kein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Es werden daher auch keine Daten erhoben oder gespeichert.
Webanalyse
Unsere Internetseite benutzt keine Webanalyse wie Google analytics u.a. Es werden daher auch keine Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet.
Rechte der betroffenen Person
Die folgende Auflistung umfasst alle Rechte der Betroffenen nach der DSGVO. Rechte, die für die eigene Webseite keine Relevanz haben, müssen nicht genannt werden. Insoweit kann die Auflistung gekürzt werden. Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen: (1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; (2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden; (3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; (4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer; (5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; (6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; (7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; (8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen: (1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; (2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; (3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder (4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Recht auf Löschung
a)Löschungspflicht Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: (1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. (2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. (3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. (4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. (5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. (6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben. b) Information an Dritte Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. c)Ausnahmen Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist (1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; (2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; (3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO; (4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder (5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern (1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und (2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist, (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder (3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt. Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden. Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Pflichten der betroffenen Person
1. Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen und datenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt auch für Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne meine Zustimmung stattfinden.
Salvtorische Klausel
1. Rechtswirksamkeit dieser Erklärung
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Diese Datenschutzerklärung wurde aus einer Mustervorlage von Professor Dr. Thomas Hoeren erstellt, die er zusammen zusammen mit Mitarbeitern der Forschungsstelle Recht des DFN-Vereins entwickelt hat (unter anderem Johannes Baur und Charlotte Röttgen).
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RstV (Name und Praxisanschrift):
Katharina Heldt-Erche
Rodenbergstr. 6
10439 Berlin (Prenzlauer-Berg)
+49 – (0) 30 – 45 03 76 87
info@heldt-erche.de
Berufsbezeichnung und Therapieverfahren (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
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Diplom-Psychologin: Diplom-Hauptprüfung an der Freien Universität Berlin
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Psychologische Psychotherapeutin: Approbation durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin: www.berlin.de/lageso
Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie
Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin unter der Nummer: 29233.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landespsychotherapeutenkammer Berlin, Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin:
www.psychotherapeutenkammer-berlin.de
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin:
www.kvberlin.de
Maßgebliche Berufsrechtliche Regelungen
- Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer
- Psychotherapeutengesetz / PsychThG
- Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten / GOP
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz
Diese Angabe entfällt, da Psychotherapeutische Leistungen als heilberufliche Leistungen mehrwertsteuerbefreit sind (§ 4 Nr. 14 UStG). Psychologische Beratung, Coaching, Supervision, Paartherapie und Selbsterfahrung sind umsatzsteuerpflichtig, werden in meiner Praxis jedoch aufgrund der Kleinstunternehmerregelung §19 UstG nicht versteuert
Haftungsausschluss (Disclaimer)
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